LEISTUNGEN

Stationäre Aufnahme von Patienten

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Zulassungsstelle für Sachkundenachweis

Gemäß Hundeverordnung NRW (§ 1 Abs.I LHV) vom Juli 2001 müssen die Besitzer aller Hunde, die größer als 40 cm Schulterhöhe oder schwerer als 20 kg Körpergewicht sind, einen Sachkundenachweis zum Führen dieser Hunde erbringen. Ausgenommen sind Führer von jagdlich ausgebildeten Hunden. Der Nachweis muss für Junghunde bis zur Vollendigung des 6. Lebensmonats erbracht werden.

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