Nach über 20 Jahren wurde die GOT überarbeitet und ist als geltendes Bundesgesetz durch die Tierärzte bei der Abrechnung anzuwenden.
Die aus der Überarbeitung resultierende Preiserhöhung ist je nach tierärztlicher Leistung unterschiedlich.
Über die fallbezogenen Kosten klären wir Sie gerne vorab auf.

Wir empfehlen jedem Hunde- und Katzenbesitzer den Abschluss einer OP- oder Krankenvollversicherung, um die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls auffangen zu können.